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Palettenwaage KERN

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  • Mobiler Einsatz der Waage an verschiedenen Standorten
  • Summieren von Zähl- und Gewichtswerten möglich
  • Einfache Kontrolle von Palettenware durch Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing)
  • 2 Modelle verfügbar: Tragkraft 600 / 1.500 kg, Teilung 200 / 500 g
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Detailbeschreibung

Paletten schnell und einfach wiegen!


Die Palettenwaage aus dem Hause KERN ermöglicht Ihnen einfaches und schnelles Wiegen Ihrer Paletten – egal an welchem Standort! Sie besticht durch ihre hohe Mobilität: Rollen, Haltegriff und die flache und kompakte Bauweise ermöglichen die Nutzung der Waage an verschiedenen Orten in Ihrer Produktion, Ihrem Lager oder Ihrer Versandabteilung. Die Lastaufnahme aus lackiertem Stahl mit Staub- und Spritzwasserschutz machen diese Palettenwaage besonders widerstandsfähig.

Mit dem kabelverbundenen Auswertgerät können Sie ganz einfach Gewichtswerte und Zählteile summieren. Für das Wiegen mit Toleranzbereich lassen sich Grenzwerte eingeben. Sobald Ihre Palettenware den oberen oder unteren Grenzwert überschreitet, erfolgt ein optisches und akustisches Signal.

Die Palettenwaage verfügt über eine Eichzulassung – wird eine Eichung gewünscht, bitte gleich bei unseren Experten mitbestellen. Eine nachträgliche Eichung ist nicht mehr möglich.

2 Modelle verfügbar:
  • Tragkraft 600 kg: Teilung 200 g
  • Tragkraft 1.500 kg: Teilung 500 g
Weitere Details:
  • Maße Waage: L 1.300 x B 840 x H 90 mm
  • Gewicht: 51 kg
  • Material: lackiertes Stahlgestell, Staub- und Spritzwasserschutz IP67
  • Auswertgerät mit großem, beleuchteten LCD-Display (Ziffernhöhe 52 mm)
  • Maße Auswertgerät: B 250 x T 160 x H 58 mm
  • Kabellänge Auswertgerät: ca. 5 m
  • Zulässiger Umgebungstemperaturbereich: -10 °C / +40 °C
  • Verpackungseinheit (VE): 1 Stück
  • Garantie: 3 Jahre

Sofern Sie Ihre Produkte bereits bei der Beförderung wiegen möchten, bieten wir Ihnen in unserem Sortiment alternativ auch einen praktischen Wiegehubwagen.

Experten-Tipps

Hinweis: Waagen, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der amtlichen Eichpflicht. Die staatlich vorgeschriebene Eichung dient dem Schutz der Verbraucher.

Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
  3. Zu amtlichen Zwecken.
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen.

Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich, daher bei Bedarf die Palettenwaage KERN bitte gleich mit Eichung bei unseren Experten bestellen.