Ein Zollverschluss schützt vor unbefugtem Zugriff. Auch wenn in heutiger Zeit der versiegelte Brief eher eine Seltenheit geworden ist – nach wie vor versuchen wir unsere privaten, wertvollen oder auch brisanten Mitteilungen sowie insbesondere unsere Warensendungen so gut wie möglich gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Wird etwas verplombt (Plumbum ist lateinisch und bedeutet „Blei“) geht es nicht darum, die Sendung zu verschließen und somit gegen mechanische Einflüsse während des Transports zu schützen, sondern tatsächlich um die maximale Sicherheit, dass außer Versender und Empfänger niemand die verplombte Sendung öffnen kann. Natürlich: Rein technisch gesehen stellt ein verzinkter Draht mit dem Durchmesser von gerade einmal einem Millimeter keine große Herausforderung dar. Allerdings wird es Ihnen nicht gelingen das unbefugte Öffnen zu verheimlichen.
Wann benötige ich einen Zollverschluss?
Geht Ihre Warensendung über den Zoll, wird die Sendung nach der Inspektion durch die Zollbehörde im Abgangsland verplombt. Der Zoll eröffnet also das Carnet TIR und bestätigt damit, dass die im Warenmanifest des Dokuments gelisteten Waren in diesem Fahrzeug „unter Zollverschluss“ befördert werden. Mit einer Prägezange wird im Anschluss eine einmalig vergebene Kombination von Zahlen und Buchstaben eingeprägt. Damit wird die sogenannte Nämlichkeit der verschlossenen Warensendung gewährleistet, das heißt: Die eindeutig identifizierbare Sendung wurde nach der Prüfung nicht mehr verändert. An allen im Lauf des Transports zu querenden Zollgrenzen wird jetzt nur noch das Carnet TIR abgestempelt.Es fallen zunächst keine Zölle und Steuern an, die Zollplombe bleibt intakt! Man nennt das „einen Transport unter Abgabenaussetzung“, weil unterwegs keine Abgaben-Zahlungen erfolgen müssen. Erst bei der Bestimmungszollstelle im Zielland wird die Plombe gebrochen. Der Zoll prüft die Vollständigkeit der Ladung. Diese wird dann verzollt – in der Regel durch Zahlung der Einfuhrzölle und -steuern durch den Empfänger – und das Carnet TIR-Verfahren wird beendet.
Wer darf Zollblomben anbringen?
Neben dem amtlichen Zollverschluss dürfen in Deutschland auch Zollplomben, die nicht von Zollbehörden angelegt werden, verwendet werden (sogenannte Tyden-Seals oder Mini-Breakaway). Dafür muss der Versender jedoch im Vorfeld die Erlaubnis durch sein zuständiges Hauptzollamt eingeholt haben (Bewilligung „Zugelassener Versender“). Dazu müssen die Verschlüsse auf jeden Fall folgende Merkmale aufweisen (auf unsere Anfrage beim Informations- und Wissensmanagement Zoll, Zentrale Auskunft, Dresden):- einem normalen Gebrauch standhalten
- leicht zu prüfen und wiederzuerkennen sein
- so beschaffen sein, dass jegliches Zerbrechen oder jede Abnahme mit bloßem Auge erkennbare Spuren hinterlässt
- für einen einmaligen Gebrauch hergestellt sein, oder bei wieder verwendbaren Verschlüssen so beschaffen sein, dass jedes erneute Anlegen durch ein einziges Zeichen kenntlich gemacht werden kann und
- mit Kennzeichen versehen sein
- Form und Ausmaße der Verschlüsse können je nach Verschlussart unterschiedlich ausfallen; die Verschlüsse müssen jedoch so bemessen sein, dass die Kennzeichen gut lesbar sind
- Die Verschlusskennzeichen müssen fälschungssicher sein
- Das Material muss so beschaffen sein, dass die Verschlüsse nicht versehentlich zerbrochen oder unbemerkt gefälscht oder wiederverwendet werden können
Weitere Auskünfte zum Carnet TIR erhalten Sie beim Zoll unter dem Suchbegriff „Zollverfahren„
Was zeichnet Plomben aus?
Plomben sind manipulationssicher: Einmal verschlossen, hilft nur noch die pure Zerstörung (Zerreißen der Entsperrungslasche oder Durchschneiden des Stegs)– und die ist für jedermann sichtbar! Das Entfernen von Plomben kann unter Umständen sogar als Urkundenvernichtung gelten und damit strafbar sein. Durch den Abgleich der fortlaufend geprägten Seriennummer zwischen Versender und Empfänger erhalten Sie die Sicherheit, dass der Verschluss nicht einfach durch einen neuen ersetzt wurde.
Plomben werden in der Praxis immer öfter durch Klebeetiketten ersetzt. Sie erfüllen den gleichen Zweck wie ihre „robusten Kollegen“ aus Kunststoff oder verzinktem Draht und sind dabei unter Umständen noch einfacher zu handhaben. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, wie ein unbefugtes Öffnen sichtbar gemacht werden kann – sicher hat jeder zum Beispiel schon versucht, eine Maut-Marke (AT: Pickerl; CH: Vignette) von der Windschutzscheibe zu lösen! Der Nachteil der „Kleber“: Damit man diese zuverlässig verwenden kann, braucht der zu versiegelnde Behälter zwei klare, direkt aneinandergrenzende Kanten, bei Containern mit leicht überstehendem Deckel wird’s schon schwieriger. Auch Wetter-Einflüsse setzen den Klebeetiketten eher zu als dem „großen Bruder“. Und mal ehrlich: Nicht zuletzt spielt vielleicht auch die Optik eine Rolle. Die Plombe aus Kunststoff oder Draht hat irgendwie den seriöseren Auftritt… Möglichem unbefugtem Öffnen wirkt aber beides entgegen.
Verschiedene Plomben und ihre Vorteile
Plombierverschluss mit Zackensteg
Ohne Werkzeug zu verschließen. Mit fortlaufend geprägter Seriennummer.
Plombierverschluss extralang
Einfach zu verschließen ohne Werkzeug und durch Entsperrungslasche leicht zu öffnen. fortlaufende Seriennummer aus 7 Ziffern.
Sicherheitsplombe aus Stahl
Speziell für die Sicherung von Containern beim Export oder beim Transport von diebstahlgefährdeten Produkten. Plombe kann nur mit Bolzen-Schneider geöffnet werden
Kabelplomben
Stahlkabel zum sichern von Exportcontainern, Laderäumen, Toren oder Behältern. Dank der Zollzulassung auch weltweit einsetzbar. Die Seriennummer macht ein Austauschen unmöglich.