Lagersicherheit im Betrieb

Lagersicherheit und Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

19 min lesen 27 MĂ€rz 2022
In fast jedem Betrieb ist ein Lager erforderlich: Im BĂŒro werden eher kleine Mengen an Druckerpapier und BĂŒromaterialien aufbewahrt, wĂ€hrend in der Produktion oder im Handel das Lager weitaus grĂ¶ĂŸere Dimensionen annimmt. Der Einsatz von FlurfördergerĂ€ten und anderen Maschinen in Kombination mit Lagerangestellten, die zu Fuß gehen, fĂŒhrt hier zu einem erhöhten GefĂ€hrdungspotential. Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht dafĂŒr zu sorgen, dass von ArbeitsstĂ€tten keine GefĂ€hrdungen fĂŒr die BeschĂ€ftigten ausgehen, dazu gehört auch die Lagersicherheit und die Sicherheit sĂ€mtlicher Verkehrswege im Betrieb. Eine gute Lagerplanung inklusive der innerbetrieblichen Verkehrswege hilft dabei UnfĂ€lle zu vermeiden, aber auch die EffektivitĂ€t steigern. Denn kein Unternehmen kann sich Ausfallzeiten leisten, daher ist es wichtig durch Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Gefahrenquellen fĂŒr UnfĂ€lle zu vermeiden und vorausschauend zu handeln.

Was ist Lagersicherheit: Welche Gefahren gibt es?

Um ein Lager effizient einzurichten und zu fĂŒhren, mĂŒssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Lagersicherheit erfĂŒllt werden. Es gilt die typischen Risiken zu vermeiden:

Vorbeugen statt Nachsorge lautet die Devise: Wer Lager- und ProduktionsstĂ€tten durchdacht einrichtet, verringert die Unfallgefahr und vermeidet teure Reparaturkosten bei entstandenen SchĂ€den. Voraussetzung fĂŒr eine optimale Produktions- bzw. Lagerplanung ist also das Vermeiden von Ausfallzeiten durch ArbeitsunfĂ€lle oder BeschĂ€digungen an Maschinen. Mit dem richtigen Zubehör fĂŒr die Lagersicherheit und der richtigen Sicherheitskennzeichnung können diese Risiken minimiert werden.

Stolper- Sturz- und RutschunfÀlle sind die hÀufigsten ArbeitsunfÀlle
GemĂ€ĂŸ der DGUV ereigneten sich 30% aller meldepflichtigen UnfĂ€lle aus der Bewegung heraus (Gehen, Laufen, etc.), konkret: 1.000 UnfĂ€lle pro Tag! Das heißt, noch deutlich vor der Handhabung von Handwerkzeugen (19,9%) oder der Maschinen (5,2%) war die Ursache fĂŒr die bei weitem hĂ€ufigsten UnfĂ€lle: Stolpern, Rutschen, StĂŒrzen oder ZusammenstĂ¶ĂŸe jeglicher Art. Die Kosten fĂŒr diese sogenannten SRS-UnfĂ€lle (Stolpern, Rutschen, StĂŒrzen) belaufen sich auf 330 Millionen Euro jĂ€hrlich.

Wer ist fĂŒr die Lagersicherheit im Unternehmen verantwortlich?

FĂŒr die Lagersicherheit und die Sicherheitskennzeichnung auf Verkehrswegen ist grundsĂ€tzlich der GrundstĂŒckseigner zustĂ€ndig. Wird das GelĂ€nde gewerblich genutzt, ist in den meisten FĂ€llen der GrundstĂŒckseigentĂŒmer identisch mit dem Arbeitgeber, der sicherheitsrelevante Pflichten wiederum an seine Fachkraft fĂŒr Arbeitssicherheit ĂŒbertrĂ€gt. Das umfasst Pflichten wie wir sie aus dem privaten Bereich kennen: RĂ€um- und Streudienste im Winter, die Beseitigung von potentiellen Stolperstellen wie z.B. abgesunkenen Gehwegplatten. Aber eben darĂŒber hinaus auch die Umsetzung aller Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Übrigens: Auf einem FirmengelĂ€nde gilt die StVO zunĂ€chst einmal nicht.
Fahrzeuge wie Stapler und Radlader haben keine amtliche Zulassung (also kein „Nummernschild“). Um aus dem WerksgelĂ€nde keinen „rechtlosen Raum“ werden zu lassen, sieht man auf Zufahrten zu WerksgelĂ€nden oft den Hinweis: „hier gilt die STVO“. Dieser Hinweis allein tut allerdings den gesetzlichen AnsprĂŒchen in Belangen der Arbeitssicherheit nicht genĂŒge! Innerbetriebliche Verkehrswege mĂŒssen vom Besucherverkehr strikt getrennt werden, sonst gelten auch Betriebsfahrzeuge als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs und unterliegen den entsprechenden Regeln d.h. sie benötigen eine Betriebserlaubnis im Sinne der StVZO, ein amtliches Kennzeichen usw..

Eine sichere Arbeitsumgebung ist Pflicht

Die Sicherheit am Arbeitsplatz und damit auch die Lagersicherheit ist ein entscheidendes Thema, das durch Gesetze, Verordnungen und Regeln vorgeschrieben wird:

Gesetz zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und  ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV), um nur einige zu nennen. Ziel ist immer, dem Arbeitnehmer eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten, Gefahren zu vermeiden und ihn vor UnfĂ€llen und Berufskrankheiten zu schĂŒtzen.

Die ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV) richtet sich an den Arbeitgeber und umfasst die Mindestvorschriften fĂŒr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Einrichten und Betreiben von ArbeitsstĂ€tten. Die Verordnung basiert auf der EG-ArbeitsstĂ€ttenrichtlinien 89/654/EWG, die die europĂ€ische Umsetzung vorschreibt. Neben der Vorschrift zum Schutz von Nichtrauchern liegt der Fokus auf der ordnungsgemĂ€ĂŸen Beschaffenheit von Einrichtung und Unterhaltung der ArbeitsstĂ€tte. Neben entsprechender Arbeitsschutzbekleidung und funktionierenden Maschinen spielen viele weitere Faktoren eine große Rolle. Darunter fallen beispielsweise das Vermeiden von SturzunfĂ€llen auf schadhaftem Fußboden oder TransportunfĂ€llen durch nicht gekennzeichnete Transportwege und die richtige Gestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege. Denn der Begriff ArbeitsstĂ€tte bezeichnet alle ArbeitsrĂ€ume oder andere RĂ€ume auf dem BetriebsgelĂ€nde, sowie alle Orte im Freien auf dem BetriebsgelĂ€nde und auch Baustellen, in denen BeschĂ€ftige im Rahmen ihrer Arbeit tĂ€tig sind. Zur ArbeitsstĂ€tte gehören daher alle Orte zu denen die BeschĂ€ftigten wĂ€hrend Ihrer Arbeitszeit und zur AusfĂŒhrung der TĂ€tigkeit Zugang haben und Einrichtungen, die zum Betreiben der ArbeitsstĂ€tte dienen.

Konkret fallen darunter:

  • Verkehrswege, Fluchtwege, NotausgĂ€nge, Lager-Maschinen und NebenrĂ€ume, SanitĂ€rrĂ€ume, Kantinen, Pausen- und BereitschaftsrĂ€ume, Erste-Hilfe-RĂ€ume und UnterkĂŒnfte
  • Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, TĂŒren und Rohre, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern

Welche Vorschriften fĂŒr Verkehrswege und die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gibt es?

Breite Arbeitswege

Wie und wo Sicherheitskennzeichnungen und Markierungen im Betrieb einzusetzen sind, steht in der ArbeitsstĂ€ttenverordnung. Konkret regeln die Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten ASR unter den Punkten A1.8 „Einrichten von Verkehrswegen“ und unter A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ die FĂŒhrung von Verkehrswegen etwa, die Mindestbreiten fĂŒr den FußgĂ€ngerverkehr, den Neigungswinkel einer Rampe, die Markierung von Treppenstufen, AbsĂ€tzen und anderen Gefahrenstellen; die Kennzeichnung von LadeflĂ€chen, Fahrwegen bzw. Fußwegen sowie die Gestaltung und Kennzeichnung von Flucht- und RettungsplĂ€nen.

Sie regelt aber eben auch das Kennzeichnen von Verkehrswegen:

1 Lassen sich GefĂ€hrdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich GefĂ€hrdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unĂŒbersichtlicher BetriebsverhĂ€ltnisse (z. B. durch Arbeits- und LagerflĂ€chen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemĂ€ĂŸ ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener FlĂŒssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine GefĂ€hrdungen ergeben.

2 Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und LagerflĂ€chen, sowie zwischen Wegen fĂŒr den FußgĂ€nger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten) eingesetzt werden.

3 Wenn es das Ergebnis der GefĂ€hrdungsbeurteilung erforderlich macht, sind GelĂ€nder oder Leitplanken zur Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und LagerflĂ€chen sowie zwischen Wegen fĂŒr den FußgĂ€nger- und Fahrzeugverkehr zu setzen.

Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Sinne des ASR kann die Kennzeichnung durch Schilder, Warnaufsteller, Schall- oder Leuchtzeichen sowie Farbmarkierungen sein. Dazu eignen sich Markierungsfarben fĂŒr den Boden genauso wie MarkierungsbĂ€nder oder Aufkleber.

Was sind Innerbetriebliche Verkehrswege?

Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen GĂ€nge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Galerien aber auch ParkplĂ€tze und eben auch die Wege in Produktions- und Lagerhallen.

Markierung Lager

Diese Bereiche oder „Wege“ mĂŒssen klar gekennzeichnet und voneinander getrennt sein. In einem fĂŒr FußgĂ€nger markierten Bereich hat kein Gabelstapler etwas zu suchen. Umgekehrt gilt fĂŒr den FußgĂ€nger in der Ladezone „betreten verboten“ bzw. höchste Sorgfalt: Hier muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Transportkarren meinen Weg kreuzt.

Warum ist eine Planung der innerbetrieblichen Verkehrswege notwendig?

Die Ursachen fĂŒr UnfĂ€lle im Betrieb, die in den Bereich der Verkehrswegesicherheit fallen, sind vielfĂ€ltig, ĂŒblicherweise werden folgende Punkte genannt:

Unzureichende Trennung von Fahrbereich und FußgĂ€ngerbereich

Lösung
RĂ€umliche Trennung, Einhaltung der Mindestbreiten und SicherheitsabstĂ€nde, gut sichtbare Markierung der Zonen, z.B. Bodenmarkierungen oder gegebenenfalls durch Absperrketten oder SchutzbĂŒgel.

Verschmutzung, Unebenheiten

Lösung
Verkehrswege sauber und trocken halten, ebene Verkehrswege einrichten, Gefahrenstellen kennzeichnen, z.B. mit Warnaufstellern (vorĂŒbergehend) oder mit MarkierungsbĂ€ndern.

Unzureichende Beleuchtung, schlecht einzusehende Bereiche

Lösung
FĂŒr gute Ausleuchtung sorgen, Beobachtungsspiegel oder Panoramaspiegel geben „Rundumblick“, insbesondere an Kreuzungen und EinmĂŒndungen.

Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter

Lösung
Insbesondere wenn sich Regelungen ĂŒberschneiden, z.B. innerbetriebliche Regeln und die StVO auf dem Parkplatz, ist eine klare Einweisung der Mitarbeiter nötig. Vor Ort muss auf den ersten Blick ersichtlich sein, was GĂŒltigkeit hat, z.B. durch Verbots- und Gebotsschilder.

Eine sorgfĂ€ltige Planung und Ausgestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege ist somit aus zweierlei Hinsicht immens wichtig: Zum einen geht es um Arbeitssicherheit und die Vermeidung von UnfĂ€llen. Zum anderen steht eine optimale Verkehrswegeplanung auch fĂŒr eine reibungslose und schnelle Logistik- und damit dafĂŒr, dass sie keine unnötige Zeit „liegen lassen“.

Auch bei uns wird ganz schön was bewegt. Sendungen fĂŒr ganz Europa verlassen pro Tag das RAJA Zentrallager in Tongeren, Belgien. Damit das alles funktioniert, werden oft hunderte, tausende Kilogramm Ware gehoben, transportiert, kommissioniert, gelagert, bewegt, gewogen, gefahren, sortiert, geprĂŒft, verpackt und verladen. UnzĂ€hlige Hubwagen, Gabelstapler und „Ameisen“ bewegen sich scheinbar mĂŒhelos in einem von außen undurchschaubaren „Ballett“. Gut, wenn jeder weiß, wo genau er sich zu bewegen hat – und wo nicht! Das klappt nur mit einer guten innerbetrieblichen Verkehrswegeplanung.

Welche Eigenschaften mĂŒssen Sicherheitskennzeichnungen erfĂŒllen?

Klare Sache also: Eine gute und eindeutige Kennzeichnung der Arbeitswege in Lager und Fertigungshalle hilft nicht nur UnfĂ€lle vermeiden, sondern ermöglicht erst einen reibungslosen und effektiven Ablauf aller Prozesse. Nur wenn bekannt ist, wo sich FußgĂ€nger gefahrlos zwischen den Regalen bewegen können, wo Gabelstapler Vorfahrt haben und wo genau die Palette hinkommt, so dass der Kollege sie mit dem Gabelstapler spĂ€ter problemlos anfahren kann, nur wenn also jeder „Verkehrsteilnehmer“ die Vorschriften kennt und einhĂ€lt, ist ein reibungsloser Ablauf gewĂ€hrleistet – im Grunde wie im Straßenverkehr auch.

DafĂŒr ist es aber auch wichtig, dass die geltenden Regeln und Vorschriften jedem bekannt sind bzw. in der Praxis auf den ersten Blick fĂŒr jeden erkennbar und intuitiv erfassbar sind. Wie bei den Hinweis- und Warnschildern oder Verbotsschildern im Straßenverkehr gelten daher auch in der innerbetrieblichen Verwendung bestimmte Farbcodes.

Markierung von Hindernissen und Gefahrenstellen: Zweifarbig

Damit Sicherheitskennzeichnungen intuitiv erfasst werden können und nicht erst langes RĂ€tselraten ĂŒber die Bedeutung von zum Beispiel WarnbĂ€ndern entsteht, schreibt die ASR folgende Verwendung vor:

  • Dauerhafte Hindernisse und Gefahrenstellen (beispielsweise mögliche Sturzkanten wie Laderampen oder der Schwenkbereich von TĂŒren) sind durch gelb-schwarze Streifen (sogenannte Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen (zum Beispiel eine Baugrube oder Ă€hnliches) sind durch rot-weiße Streifen zu kennzeichnen

AbsperrbÀnder

Markierung von Fahrwegen und Zonen: Einfarbig

Sicherheitskennzeichnungen am Boden von Fahrwegen sind, entsprechend ASR, deutlich und in einer gut sichtbaren Farbe (einfarbig, vorzugsweise weiß oder gelb) zu kennzeichnen, die einen möglichst guten Kontrast zur Bodenfarbe aufweist. ZusĂ€tzlich mĂŒssen die Markierungen eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen. In stark befahrenen Zonen empfiehlt es sich, wegen der besseren Haltbarkeit, MarkierungsnĂ€gel oder -knöpfe zu verwenden – mindestens drei pro Meter.

In einem großen Lager sind Bodenmarkeirungen zur besseren Orientierung angebracht

Auch die Böden von FußgĂ€ngerbereichen (meist gelb) und Paletten- oder MaschinenstellplĂ€tzen (ebenfalls gelb, weiß oder gelegentlich blau) werden einfarbig markiert. Das Gesetz macht zur Farbe keine Vorschriften – es empfiehlt sich aber, der Klarheit zuliebe, nicht allzu kreativ zu werden.

Welche Bedeutung haben die Farben bei der Sicherheitskennzeichnung?

Und das bedeuten die Farben ganz generell:

  • Rot (rund) = Verbot
  • Rot (eckig) = Brandschutz
  • Blau = Gebot
  • Gelb = Warnung
  • GrĂŒn = Rettungszeichen und Fluchtwege
  • Rot bedeutet GEFAHR! ROT sollte tatsĂ€chlich nur sparsam genutzt werden und nur an den Stellen, wo Gefahr droht. Ein „zu viel“ an Rot bewirkt nĂ€mlich das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll: Die Achtsamkeit lĂ€sst nach!
  • Weniger ist mehr! Eine AnhĂ€ufung von Sicherheitszeichen immer vermeiden. Ist das Sicherheitszeichen nicht mehr notwendig, sollte es entfernt werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Achtung: Bei der Planung der verschiedenen FlĂ€chen immer darauf achten, dass maximal 2 FlĂ€chen/ Farben aneinandergrenzen. Nur so lĂ€sst sich die Bedeutung „spontan“ erfassen.
  • Gut in Schuss! Die Sicherheitsmarkierung mĂŒssen regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft werden, um sicherzustellen, dass sie gut sichtbar, sauber und gut haftend sind. Gegebenenfalls: Erneuern! Besonders im Außenbereich: Laub oder ggf. Schnee entfernen.
  • Rutschen! MarkierungsbĂ€nder können unter UmstĂ€nden, aufgrund des Materials, ein wenig rutschiger sein als die Umgebung. Um dies zu vermeiden, kann man zu Antirutsch-Klebeband oder Hallenmarkierfarben greifen.

Welche Sicherheitskennzeichnungen gibt es?

Bodenmarkierung

Eine Bodenmarkierung ist eine farbliche Sicherheitskennzeichnung oder Markierung, die am Boden angebracht (aufgemalt, aufgeklebt
) wird. Sie kennzeichnet WegfĂŒhrungen oder Bereiche, zum Beispiel SperrflĂ€chen, Parkzonen, Flucht- und Rettungswege etc. Es gelten allgemeine Farbcodes, so sind im Straßenverkehr bspw. vorĂŒbergehende Bodenmarkierungen gelb. In Deutschland regeln die Anbringung von Bodenmarkierungen die Technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten.  In Österreich gilt die Bodenmarkierungsverordnung (Verordnung des Bundesministers fĂŒr öffentliche Wirtschaft und Verkehr ĂŒber Bodenmarkierungen). Eine Sicherheitskennzeichnung am Boden muss, um haltbar und langfristig gut sichtbar zu sein, hohen Anforderungen genĂŒgen. In Lager oder Werkshalle muss sie das Befahren mit Gabelstaplern und Reinigungsmaschinen genauso abkönnen wie den Kontakt mit Wasser, Motorölen, Chemikalien und vielen, vielen FĂŒĂŸen. Im Außenbereich kommen WitterungseinflĂŒsse wie UV-Strahlung und Temperaturschwankungen sowie das Befahren mit tonnenschweren LKWs dazu. Hier eignen sich, neben speziellen, fĂŒr den Außenbereich zugelassenen MarkierungsbĂ€ndern, auch Markierungsfarben zum AufsprĂŒhen sowie, fĂŒr Extrembelastungen wie das stĂ€ndige Befahren mit LKW spezielle BodenmarkierungsnĂ€gel.

Wann MarkierungsbÀnder oder Markierungsfarben?

Im Außenbereich eignen sich aufgrund der WitterungseinflĂŒsse Markierungsfarben. Achten Sie auf trockenen, sauberen Untergrund vor dem Auftragen. FĂŒr besonders stark beanspruchte Bereiche, wie beispielsweise Markierungen stark frequentierter BetriebsgelĂ€nde mit LKW-Fuhrpark, eignen sich am besten Farben mit einem hohen Pigmentanteil und einer dadurch besonders hohen Deckkraft. Die Farben werden einfach aufgesprĂŒht – entweder mithilfe einer Schablone oder auch mithilfe eines Markierungswagens. Dank der Schlagschnur gelingen auch gerade Linien. Aber auch fĂŒr den Außenbereich geeignete MarkierungsbĂ€nder haben ihre Vorteile: Hier ist, im Gegensatz zur SprĂŒhfarbe, keine Trockenzeit (rund 10 Minuten) zu beachten.

Im Innenbereich haben sich selbstklebende MarkierungsbĂ€nder durchgesetzt. Die Vorteile: Keine Trockenzeit, robust und im Bedarfsfall wieder ablösbar. Je nach Beschaffenheit eignen sich diese MarkierungsbĂ€nder auch fĂŒr den Außenbereich. Auch beim Anbringen der MarkierungsbĂ€nder gilt: Der Untergrund muss sauber, trocken und fettfrei sein. Und: FĂŒr gute Bodenhaftung die BĂ€nder lieber nicht ĂŒberlappend verkleben! Ein gewisser Nachteil: Bei den Markierungen zum Aufkleben sind nur die Formen und Symbole möglich, die der Handel hergibt. Freie Formen und Symbole lassen sich eben nur aufsprĂŒhen, zum Beispiel mithilfe von Schablonen.

TemporÀre Sicherheitsmarkierungen

Ist absehbar, dass eine Markierung nur fĂŒr eine sehr begrenzte Zeit GĂŒltigkeit haben wird, sollte zu einer Sicherheitsmarkierungen gegriffen werden, die sich relativ leicht wieder entfernen lassen.

  • Warnaufsteller: Diese werden in der Regel sehr gut wahrgenommen und haben eine enorm hohe FlexibilitĂ€t: Sie können einfach zusammengeklappt und an anderer Stelle aufgestellt werden. Diese MobilitĂ€t kann natĂŒrlich auch zum Nachteil werden: Es ist nicht zu 100% gewĂ€hrleistet, dass sie nicht unsachgemĂ€ĂŸ verschoben oder entfernt werden
  • Leitkegel sind durch die Signalfarbe Orange gut erkennbar und eignen sich fĂŒr das Sichern von kurzfristigen Gefahren- bzw. Einsatzstellen. Ein tiefes Schlagloch auf dem BetriebsgelĂ€nder kann so gekennzeichnet werden oder eine FlĂ€che wird kurzfristig fĂŒr Wartungsarbeiten markiert. Mithilfe von Haken und Ketten können die Kegel außerdem verbunden werden.
  • Etwas stabiler  fĂŒr den Einsatz sind Absperrpfosten oder Scherengitter. Durch BefĂŒllen des Fußes mit Sand oder Wasser wird die Absperrung zusĂ€tzlich beschwert. Unabsichtliches VerrĂŒcken wird so vermieden. Mit einer Höhe von fast einem Meter eignen sich die Pfosten zum Sichern von Gefahrenstellen, aber auch zum Abtrennen und Sichern von Zufahrtswegen. Scherengitter lassen sich sogar bis zu einer LĂ€nge von 2,25 Metern ausziehen und verriegeln.
  • Eine Gurtkasette haftet auf jeder metallischen, magnetischen OberflĂ€che und ist dadurch flexibel verwendbar. Optimal fĂŒr kurzfristige Abtrennung bei nassen BodenflĂ€chen nach der Reinigung oder fĂŒr Wartungsarbeiten.

 

 

ZusĂ€tzliches Zubehör fĂŒr die Lagersicherheit:

Wann muss eine Absperrung angebracht werden?

Wenn Absturzgefahr fĂŒr BeschĂ€ftigte oder Gefahr durch herabfallende GegenstĂ€nde besteht sind entsprechende Absicherungen Vorschrift. ArbeitsplĂ€tze und Verkehrswege mĂŒssen dann mit Schutzvorrichtungen versehen werden, um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schĂŒtzen. Doch nicht bei jeder TĂ€tigkeit ist es mit einer einfachen Absperrung getan. Bei einem Dachdecker oder Industriekletterer kann eine solche Schutzvorrichtung nicht angebracht werden. Der Arbeitgeber hat durch andere Mittel zum Beispiel spezielle Klettergurte fĂŒr die Arbeitssicherheit zu sorgen.

Gibt es weitere Gefahrenbereiche, bspw. Bereiche, die nur mit spezieller AusrĂŒstung betreten werden sollten, mĂŒssen die Gefahrenbereiche deutlich gekennzeichnet sein. DarĂŒber hinaus gilt es den Zutritt vor unbefugtem Betreten zu schĂŒtzen und dem Arbeitnehmer, der die Gefahrenbereiche betritt, muss entsprechende SchutzausrĂŒstung zur VerfĂŒgung gestellt werden.

SchutzbĂŒgel aus Stahl können fĂŒr die großflĂ€chigere Sicherung eingesetzt werden. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Abtrennung von Verkehrswegen zwischen Fahrzeugen und FußgĂ€ngern: So besteht keine Gefahr fĂŒr den FußgĂ€nger, von einem Fahrzeug angefahren zu werden. Durch die Signalfarben gelb-schwarz sorgen Rammschutz-Poller und SchutzbĂŒgel fĂŒr hohe Aufmerksamkeit und sind sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich gut sichtbar. Der Absturzschutz dient in erster Linie der Vorbeugung von ArbeitsunfĂ€llen: Ab einer Höhe von ĂŒber einem Meter muss eine Absperrung angebracht werden, um Arbeitnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen und einen Sturz zu verhindern.

Wie kann ich die Lagereinrichtungen und Maschinen schĂŒtzen?

FĂŒr Lagereinrichtungen und -gerĂ€te gilt die DGUV Regel 108-007. Sie dient fĂŒr Unternehmer als Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften oder UnfallverhĂŒtungsvorschriften und unterstĂŒtzt bei der Vermeidung von ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten. Die DGUV Regel kann als Leitfaden fĂŒr die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen gesehen werden und zeigt technische Lösungen auf.

Mit Anfahrschutz und Prallschutz wie Rammschutzbalken oder Rammschutz-Poller lassen sich nicht nur Bereiche markieren, sondern auch wirkungsvoll Maschinen, Regale und EinrichtungsgegenstĂ€nde vor versehentlichem Anfahren schĂŒtzen. Wie der Begriff „Rammschutz“ schon sagt, soll eine Kollision zwischen Verpackungsmaschine oder Lagerregal und TransportgerĂ€ten wie dem Gabelstapler vermieden werden. Der Gabelstapler wĂŒrde bei einem Aufprall zwar den fest im Boden verankerten Rammschutz-Poller anfahren, aber nicht die Maschine oder das Lagerregal beschĂ€digen. Ein Anfahrschutz von mindestens 0,3 Meter Höhe ist beispielsweise bei ortsfesten Regalen an den Eckbereichen Pflicht, wenn diese mit nicht leitliniengefĂŒhrten Fördermitteln be- oder entladen werden. Erfolgt die Be- und Entladung also ĂŒber frei fahrende FlurfördergerĂ€te wie Hubwagen oder Gabelstapler muss an den Ecken ein Anfahrschutz angebracht werden, der eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann. Welche KrĂ€fte das Sicherheitszubehör aushalten muss, wird im Video eindrucksvoll demonstriert:

Generell ist bei der Navigation zwischen den Lagerregalen Vorsicht geboten. Denn wo hoch gestapelt wird, ist die Sicht oftmals eingeschrĂ€nkt. Besonders dann, wenn man Fahrzeuge wie Hubwagen oder Gabelstapler dort bewegt, wo auch FußgĂ€nger unterwegs sind. Nicht nur zwischen den Regalen, sondern bei jeder schwer einsehbaren EinmĂŒndung oder unĂŒbersichtlichen Bereichen hilft ein Beobachtungsspiegel. Mit einem Panoramaspiegel kann man sogar einen Blickwinkel von 180° oder 360° abdecken. Dadurch werden tote Winkel sichtbar gemacht und die Spiegel verhelfen zu mehr Sicherheit an den Gefahrenstellen. Mit entsprechenden Hinweisschildern werden die Arbeitnehmer zusĂ€tzlich sensibilisiert.

Wo finde ich UnterstĂŒtzung zum Thema Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit?

Im Unternehmen ist der Arbeitsschutzbeauftragte fĂŒr die Einhaltung der Regelungen zustĂ€ndig.

Warnweste Lagersicherheit

Das kann ein Mitarbeiter sein, der durch Schulungen in den einzelnen Bereichen ein Zertifikat erworben hat (Schulungen bietet zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer an). Aufgrund der KomplexitĂ€t des Themas entscheiden sich aber viele Unternehmen dafĂŒr, einen externen ASB (Arbeitsschutzbeauftragten) zu bestellen, zum Beispiel bei einem IngenieurbĂŒro.

Pflicht: Vier mal jÀhrlich tagt der Arbeitssicherheitsausschuss: hier werden grundsÀtzliche Themen wie Fluchtwege, EvakuierungsplÀne, Brandschutz, Ersthelfer und eben innerbetriebliche Verkehrswegesicherheit besprochen: Gab es meldepflichtige UnfÀlle? Unfallschwerpunkte? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?

Teilnehmer des Arbeitssicherheitsausschusses sind: Arbeitssicherheitsbeauftragter, Vertreter des Betriebsrats, GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Betriebsarzt und Vertreter aus der HR-Abteilung.

Immer ein guter und hilfsbereiter Ansprechpartner: Die Berufsgenossenschaften und die regional zustÀndige Industrie- und Handelskammer. Hier gibt es oft auch Checklisten oder Guides zum Thema.

Kommentare (3)
  1. Das Mieten eines Gabelstaplers ist ein wichtiger Schritt fĂŒr eine effiziente Lagerlogistik. Durch die richtige Auswahl des Gabelstaplers, basierend auf den Anforderungen des Lagers und der zu bewegenden Lasten, kann die Sicherheit und Effizienz im Lagerbetrieb gewĂ€hrleistet werden. Eine regelmĂ€ĂŸige Wartung und Schulung der Bediener sind weitere SchlĂŒsselfaktoren, um die Lagersicherheit zu maximieren.

  2. Ich finde, dass man bei der Lagerausstattung nicht die Sicherheit vergessen darf. In Punkten der Brandgefahr mĂŒssen natĂŒrlich Vorkehrungen getroffen werden. Wie sie bereits anfĂŒhren, sollte man die PrĂ€vention an erste Stelle setzen. Vielen Dank fĂŒr Ihren Beitrag zur Lagerausstattung.

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